Ihre Branche im Fokus: Kommunale Betriebe

Die Umstellung der Buchhaltung auf die doppelte Buchführung („Doppik“) wird für alle Gebietskörperschaften zur Pflicht. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesgrundlage für doppisch Kommunalhaushalte geschaffen. Mit dem 01.01.2009 wird dort die doppelte Buchführung Pflicht. Kommunale Betriebe müssen handeln und auf ein neues Buchhaltungssystem umstellen.

Ihre Anforderungen

  • Kaufmännische Buchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Abschreibung mit Hilfe von Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung und Überwachung von Budgets
  • Mahnwesen

Die Lösung

  • Alle wesentlichen Anforderungen von "A" wie Auftragsbearbeitung bis "Z" wie Zahlungsverkehr werden durch die Sage Standard-Lösungen abgedeckt
  • Mahnwesen mit automatischen Mahnkosten
  • Datenexport über Schnittstelle zur Software „Vollkomm“
  • Import von Rechnungen + Stammdaten über Schnittstelle zu Kubus-Software

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