Ihre Branche im Fokus: Kommunale Betriebe
Die Umstellung der Buchhaltung auf die doppelte Buchführung („Doppik“) wird für alle Gebietskörperschaften zur Pflicht. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesgrundlage für doppisch Kommunalhaushalte geschaffen. Mit dem 01.01.2009 wird dort die doppelte Buchführung Pflicht. Kommunale Betriebe müssen handeln und auf ein neues Buchhaltungssystem umstellen.
Ihre Anforderungen
- Kaufmännische Buchführung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Abschreibung mit Hilfe von Anlagenbuchhaltung
- Erstellung und Überwachung von Budgets
- Mahnwesen
Die Lösung
- Alle wesentlichen Anforderungen von "A" wie Auftragsbearbeitung bis "Z" wie Zahlungsverkehr werden durch die Sage Standard-Lösungen abgedeckt
- Mahnwesen mit automatischen Mahnkosten
- Datenexport über Schnittstelle zur Software „Vollkomm“
- Import von Rechnungen + Stammdaten über Schnittstelle zu Kubus-Software





















